DienstleistungBeglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt ausgestellten Bescheinigung  über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.

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Für die Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens bzw. außerhalb des Schengen-Raumes ist das Gesundheitsamt örtlich zuständig, in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt.

Folgende entsprechende Formulare stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

  • "Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens" in Schengener Vertragsstaaten
  • "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen - außerhalb des Schengen-Raumes

Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das mitzuführende Dokument vollständig ausgefüllt ist (z.B. Gesamtwirkstoffmenge, Gültigkeitsdauer etc.)
Bei Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen-Raumes wird außerdem empfohlen, sich bei der zuständigen Botschaft des Reiselandes über die aktuellen Einreise-Bestimmungen zu erkundigen. 

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis, ausgefülltes ärztliches Formblatt.

Entstehende Kosten:

15 Euro

Gesetzliche Grundlagen:

Schengener Abkommen

Formulare:

  • Wohngeld online beantragen

    Onlineantrag

  • Gesundheitsregion plus

    Gesundheitsregion plus

  • Gesundheitswegweiser

    Gesundheitswegweiser

  • Bildung und Integration

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  • Familienbildung

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  • Familienwegweiser

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  • Selbsthilfewegweiser

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  • Seniorenwegweiser

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